Bundesweit gilt in Arztpraxen von Oktober bis Ostern eine FFP2-Maskenpflicht.

Aktuelle Informationen
FFP2-Maskenpflicht in heilberuflichen Praxen
Stand: 07.10.2022
Liebe Patientinnen und Patienten,
für Herbst und Winter wurde in heilberuflichen Praxen bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht eingeführt. Daher reicht eine medizinische Maske seit Anfang Oktober 2022 nicht mehr aus. Wir bitten Sie deshalb bei Ihrem nächsten Besuch bei uns, eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) zu tragen.
Beim Personal sowie bei Kindern zwischen dem 6. und 14. Lebensjahr sind weiterhin medizinische Masken gestattet.
Von der Maskenpflicht befreit sind
- Kinder bis zum 6. Geburtstag.
- Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen dürfen und dies ärztlich bescheinigen können.
- Gehörlose oder schwerhörige Menschen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Praxisteam
Dr. P. Gandner, Dr. T. Hörr & Kollegen
Aktuelle Hinweise zu Sicherheits- & Hygienemaßnahmen
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung (Baden-Württemberg) empfiehlt: Nehmen Sie während der Corona-Pandemie unbedingt Vorsorgeuntersuchungen und Behandlungen bei Ihrem Zahnarzt wahr!
Stand: 31.08.2021
Werden zahnmedizinische Behandlungen oder prophylaktische Maßnahmen wie die Professionelle Zahnreinigung und regelmäßige Kontrollen der Zähne und des Zahnhalteapparats nicht durchgeführt, kann dies die Entstehung bzw. das Voranschreiten von Zahnstein, Karies und parodontalen Erkrankungen begünstigen.
Das Coronavirus nutzt Rezeptoren in Mund und Rachenraum als Eintrittspforte. Die starke Immunabwehr einer gesunden Mundhöhle ist deshalb äußerst wichtig, da sie den Viren als erste Hürde entgegensteht.
Aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge kann die orale Gesundheit außerdem der Vorbeugung eines schweren Verlaufs einer Corona-Infektion dienen!
Liebe Patientinnen und Patienten,
Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen. In Zeiten der Pandemie möchten wir Ihnen versichern, dass wir umfassende Maßnahmen ergreifen, um Sie, unsere Mitarbeiter und uns zu schützen und die gewohnt hohe Qualität unserer Praxis zu sichern.
Zum Schutz vor einer Infektion haben wir unsere Terminvergabe so optimiert, dass sich nur wenige Patienten gleichzeitig in unserer Praxis aufhalten.
Um die Wartezeiten zu minimieren, planen wir außerdem jeden Termin mit großer Sorgfalt. Unsere Räumlichkeiten ermöglichen es Ihnen und uns, jederzeit genügend Abstand zu halten. Wir bitten Sie, die aktuellen Hygienemaßnahmen zum Händewaschen und zur Desinfektion zu beachten.
Hierzu stehen Ihnen Desinfektionsmittel-Spender direkt im Eingangsbereich unserer Praxis zur Verfügung. Zusätzlich zu unseren ohnehin schon sehr hohen Hygiene- und Sicherheitsstandards haben wir unsere Abläufe und Strukturen optimiert, unser gesamtes Team intensiv geschult, unseren Bestand an benötigten Materialien erhöht und die Reinigungsfrequenz der häufig berührten Oberflächen wie Schalter, Knöpfe, Türgriffe und Toiletten deutlich intensiviert.
Falls Sie Krankheitssymptome wie Husten, Halsschmerzen oder Fieber haben, bitten wir Sie, unsere Praxis nicht aufzusuchen, sondern uns rechtzeitig anzurufen, um eine individuelle Abklärung durchzuführen. Dies dient Ihrem, unserem und dem Schutz unserer weiteren Patienten.
Wurden Sie positiv auf COVID-19 getestet oder sind sogar erkrankt und benötigen dringend eine zahnärztliche Notfallbehandlung? Dann wenden Sie sich zuerst telefonisch an uns, wir leiten Sie gerne an eine Corona-Ambulanz oder Schwerpunktpraxis weiter. Diese Praxen sind auf die Behandlung von Corona-Patienten mit akuten Zahnbeschwerden spezialisiert und setzen die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen um.
Selbstverständlich beobachten wir auch die aktuellen Entwicklungen und Vorgaben und passen unsere Maßnahmen bei Bedarf zu Ihrem und unserem Schutz entsprechend daran an.
Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns jederzeit gerne an.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Praxisteam
Dr. P. Gandner, Dr. T. Hörr & Kollegen